Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen, Flugausfällen, Streiks und Gepäckverlusten

Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen, Flugausfällen, Streiks und Gepäckverlusten
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Reisen ist spannend, doch manchmal läuft nicht alles nach Plan. Wer oft fliegt, hat es sicher schon einmal erlebt: Der Flug verspätet sich, wird gestrichen oder das Gepäck kommt nicht am Ziel an. Ärgerlich – aber in vielen Fällen gibt es gute Nachrichten!
Für solche Unannehmlichkeiten können Entschädigungen eingefordert werden. Welche Rechte Reisende haben und wann Entschädigungen durchgesetzt werden können, wird in diesem Artikel erklärt.

Flugverspätungen: Wann gibt es Entschädigung?

Flugverspätungen gehören zu den häufigsten Ärgernissen für Reisende. Doch die EU-Verordnung 261/2004 gibt Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Entschädigung.

Wenn eine Flugverspätung mindestens drei Stunden beträgt, haben Reisende je nach Flugstrecke Anspruch auf eine finanzielle Kompensation.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:

  • Bis 1.500 km: 250 Euro
  • 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
  • Über 3.500 km: 600 Euro (bei mindestens 4 Stunden Verspätung)

Diese Regelung greift jedoch nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter oder Sicherheitsrisiken vorliegen. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreit.

Flugverspätungen gehören zu den häufigsten Ärgernissen für Reisende
Flugverspätungen gehören zu den häufigsten Ärgernissen für Reisende | Bild: © DavidPrado #192989992 stock.adobe.com

Flugausfälle und Annullierungen: Rechte und Ansprüche

Ein annullierter Flug ist besonders ärgerlich, vor allem, wenn die Reiseplanung durcheinandergerät. Auch hier schützt die EU-Verordnung 261/2004 die Rechte von Passagieren.

Reisende haben auch bei einem Flugausfall Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug.

Darüber hinaus gibt es eine Entschädigung, wenn die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert hat – vorausgesetzt, es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor.

Zusätzliche Entschädigungen hängen von der Länge der Verspätung beim Alternativflug ab. Je nach Strecke und Dauer der Verspätung variieren die Beträge wie bei Flugverspätungen zwischen 250 und 600 Euro.

Streik des Flugpersonals: Was steht Reisenden zu?

Streiks stellen Reisende oft vor die Frage, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Grundsätzlich sind Streiks des Flugpersonals keine außergewöhnlichen Umstände, da sie meist in die Verantwortung der Fluggesellschaft fallen.

In diesen Fällen können Passagiere ebenfalls Entschädigungen einfordern, wenn Flüge ausfallen oder stark verspätet sind. Anders sieht es bei externen Streiks aus, wenn beispielsweise das Bodenpersonal oder die Fluglotsen streiken. Solche Ereignisse gelten als außergewöhnliche Umstände, und eine Entschädigung ist in der Regel nicht durchsetzbar.
Für Reisende bleibt dennoch der Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises bestehen, wenn ein Flug aufgrund eines Streiks ausfällt.

Streik des Flugpersonals
Grundsätzlich sind Streiks des Flugpersonals keine außergewöhnlichen Umstände, da sie meist in die Verantwortung der Fluggesellschaft fallen | Bild: © Thomas Heitz #523879012 stock.adobe.com

Gepäckverlust und -beschädigung: So setzen Reisende ihre Ansprüche durch

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist der Albtraum vieler Reisender. Doch auch in diesen Fällen sind Passagiere nicht schutzlos. Fluggesellschaften haften nach dem Montrealer Übereinkommen für Gepäckverluste oder -beschädigungen. Die maximale Entschädigungssumme beträgt rund 1.300 Euro.

Wer seinen Koffer nach der Landung nicht auf dem Gepäckband vorfindet, sollte sofort handeln: Der Verlust muss innerhalb von sieben Tagen bei der Fluggesellschaft gemeldet werden, bei verspätetem Gepäck beträgt die Frist 21 Tage.

Bei Gepäckbeschädigungen ist es ratsam, den Schaden sofort am Flughafen zu melden. Fotos des beschädigten Gepäcks und Quittungen über den Inhalt können helfen, die Forderung zu belegen.

Wichtige Fristen und Formalitäten

Um Ansprüche auf Entschädigungen durchzusetzen, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Für Gepäckverlust oder -beschädigungen gelten die bereits erwähnten 7 bzw. 21 Tage ab dem Zeitpunkt der Feststellung. Für Entschädigungen bei Flugverspätungen oder Flugausfällen beträgt die Verjährungsfrist je nach Land zwischen zwei und drei Jahren.

Um die Entschädigung erfolgreich einzufordern, sollten Reisende alle relevanten Unterlagen bereithalten. Dazu zählen:

  • Bordkarten und Flugtickets
  • Schriftliche Bestätigungen der Fluggesellschaft über die Verspätung oder Annullierung
  • Quittungen für Ausgaben, die durch die Verzögerung entstanden sind (z. B. Verpflegung oder Übernachtungen)

Ein schriftliches Beschwerdeschreiben an die Fluggesellschaft ist in den meisten Fällen der erste Schritt. Sollte die Airline nicht reagieren, können externe Schlichtungsstellen oder rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.

Um Ansprüche auf Entschädigungen durchzusetzen, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden
Um Ansprüche auf Entschädigungen durchzusetzen, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden | Bild: © Robert Kneschke #266704355 stock.adobe.com

Fazit: Bei Flugproblemen die eigenen Rechte kennen

Ob Flugverspätung, Ausfall, Streik oder Gepäckverlust – Reisende haben Rechte und sollten diese kennen. Die EU-Verordnungen und das Montrealer Übereinkommen bieten umfassenden Schutz und faire Entschädigungsmöglichkeiten. Mit der richtigen Vorbereitung und schnellen Reaktion können Reisende sicherstellen, dass sie trotz der Unannehmlichkeiten auf ihren Flugreisen finanziell abgesichert sind.